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BGH, 18.02.1981 - IVb ARZ 505/81 |
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- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ARZ 505/81
Bei der Bitte um Übernahme des Verfahrens und deren Ablehnung handelte es sich um Abgabeverfügungen, denen keine bindende Wirkung zukam ( BGHZ 71, 15, 16 f.; vgl. auch BGH NJW 1979, 2614).In Familiensachen ist gemäß § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO eine bindende Verweisung allerdings auch zulässig, soweit es sich um Verfahren handelt, die - wie die vorliegende Sache - der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind ( BGHZ 71, 15, 16 ff. ).
- BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80
Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit …
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ARZ 505/81
Für die Zuständigkeit einschließlich des Verfahrens über die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist auch in Fällen mit Auslandsberührung das deutsche Recht als lex fori maßgebend (Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IV b ARZ 557/80 = FamRZ 1981, 23). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ARZ 505/81
Das ist jedoch hier nach Art. 1, 13 Abs. 1 MSA der Fall (Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1980 - IV b ZB 586/80 = EBE 1981, 10 m.w.N.). - BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ARZ 505/81
Bei der Bitte um Übernahme des Verfahrens und deren Ablehnung handelte es sich um Abgabeverfügungen, denen keine bindende Wirkung zukam ( BGHZ 71, 15, 16 f.; vgl. auch BGH NJW 1979, 2614).